Der hydraulische Abgleich von Zwei- und Einrohrheizungen sowie Fußbodenheizungen ist längst zum Synonym für Energieeffizienz geworden – und wird künftig eine noch größere Rolle bei der Optimierung der Wärmeverteilung in Millionen Bestandsgebäuden spielen. Auf dieser Seite finden Sie kompakte Infos zu den drei Varianten der Durchführung.
Pflicht zum hydraulischen Abgleich (§ 60c GEG)
Seit dem Ende der EnSimiMaV-Verordnung macht § 60c GEG den hydraulischen Abgleich für wassergeführte Heizsysteme in Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Nutzungseinheiten zur Pflicht.
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass in einem wassergeführten Heiz- oder Kühlsystem jeder Heizkörper oder Heizkreis genau die richtige Menge Wärme erhält. Nicht zu viel, nicht zu wenig. Das erhöht den Wohnkomfort, senkt die Heizkosten und leistet zugleich einen wertvollen Beitrag für unsere Umwelt.
Der statische hydraulische Abgleich galt lange als Standardlösung in Heizungsanlagen. Dabei werden feste Einstellungen vorgenommen, die sich nicht an wechselnde Lastbedingungen anpassen. In der Praxis wird dieser Abgleich häufig nur vereinfacht durchgeführt – oder gar nicht („Nicht-Abgleich“).
Verwendete Komponenten:
Merkmale:
Der dynamische hydraulische Abgleich ist eine Weiterentwicklung des statischen Verfahrens. Er berücksichtigt auch den Teillastfall und ermöglicht eine präzise Regelung – selbst in größeren Wohn- und Zweckbauten.
Der automatische hydraulische Abgleich nutzt intelligente digitale Steuerungen, um Heizwasserströme kontinuierlich zu berechnen und anzupassen – ganz ohne manuelle Voreinstellungen.
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Hier finden Sie vorausgefüllte VDZ Formulare für die Beantragung der staatlichen Förderung am Beispiel der Smart Heating Produkte. Drucken Sie sich die Formulare aus und schicken Sie diese angepasst und unterschrieben direkt zur Förderstelle.
Hier finden Sie eine Broschüre zum Überblick der drei Varianten des hydraulischen Abgleichs